Auch aus hygienischen Gründen gibt es deshalb schon sehr lange in den „Leitlinien zur Guten-Hygiene-Praxis“ für das jeweilige Gewerbe konkrete Anforderungen die quasi vorschreiben, dass vor die Fenster und Türen professioneller Insektenschutz gehört.
Ein Beispiel aus den Leitlinien für Bäcker heißt es im Abschnitt „Massnahmen gegen Nagetiere/ Insektenschutzbekämpfung“:
„Öffnungen (Fenster) abschützen z.B. durch leicht zu reinigende Fliegengitter“
Zudem wird immer wieder bei der Einlagerung und Produktion auf die Gefahr von Nagetieren und Insekten deutlich hingewiesen. Auch Dokumentationen sind hier oft gefordert. Sollte eine größere Plage entstanden sein, sind Insektenschutzbekämpfer gefragt. Doch die Vorstellung, dass in Küchen, Backstuben eine Insekten-, Mäuse- und Rattenplage existiert oder gar Chemie eingesetzt werden muss, macht nicht gerade Appetit.